Kircheneintritt / Kirchenaustritt – Fragen und Antworten rund um dieses Thema

1. Wie kann ich in die Kirche eintreten?

Sie beantragen den Eintritt bei Ihrem örtlichen Pfarramt.

2. Ich bin vor einiger Zeit ausgetreten. Kann ich wieder eintreten?

Ja. Dem Wiedereintritt geht in der Regel ein Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer bzw. Pfarrerin voran. Im Gespräch werden die Beweggründe für den Wiedereintritt und ihre Erwartungen an die Gemeinde besprochen.

3. Welche Bedingungen werden von mir bei einem Eintritt in die Kirche verlangt?

Sie sollten die grundlegenden Inhalte des christlichen Glaubens kennen, oder bereit sein sie zu lernen. Sie sollten der Taufe zustimmen und ein Leben nach christlichen Maßstäben anstreben. Die Aufnahme geschieht in der Regel in oder vor einem Gottesdienst. Weitere Einzelheiten sprechen Sie bitte mit der Pfarrerin ab.

4. Welche Daten benötige ich für den Eintritt in die Evangelische Kirche?

Ein formloser Antrag sollte folgende Angaben beinhalten:

Vorname:

Familienname:

Geburtsname:

Straße und Hausnummer:

Postleitzahl / Wohnort:

Telefonnummer (für Rückfragen):

geboren am:

geboren in:

Familienstand:

bisherige Religionszugehörigkeit:

getauft am:

getauft in:

Ihre Unterschrift:

 

Diese formlose Erklärung senden Sie unterschrieben an das

Evangelische Pfarramt

St. Leoner Str.1

68809 Neulußheim

Wir setzen uns bald nach dem Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung.

5. Was muß ich in der Gemeinde nach meinem Eintritt tun?

Sie sollten grundsätzlich bereit sein, am Gottesdienst und am Gemeindeleben teilzunehmen.

6. Ab welchem Alter kann ein Jugendlicher in die Kirche eintreten?

Mit dem vollendeten 14. Lebensjahr.

7. Kann ich mehreren Kirchen beitreten?

Nein. Jeder Eintritt bei einer Kirche ist vom Austritt oder Übertritt aus der vorhergehenden Kirchenmitgliedschaft abhängig.

8. Welche Folgen hat es, wenn ich aus der Evangelischen Kirche austrete?

Ihre Taufe bleibt weiter gültig. Aber Sie können das Patenamt für Kinder nicht mehr übernehmen. Denn Paten tragen die Verantwortung Ansprechpartner für Fragen des christlichen Glaubens zu sein und ihren Patenkindern von ihrem Glauben und dem Leben in der christlichen Gemeinschaft zu erzählen.

Die Kirche verliert ihre Kirchensteuer und kann insgesamt weniger Geld in diakonische Projekte (z.B. Kindergärten, Seniorenwohnheime, Suchtberatung, Sozialberatung) investieren und in die Besoldung ihres Personals.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: www.evangelisch.de