Schutzkonzept für die Feier von Gottesdiensten in der Ev. Kirche Neulußheim während der Corona-Pandemie

  1. Dieses Schutzkonzept wendet das Schutzkonzept der Evangelischen Landeskirche in Baden vom 30.04.2020 auf Gottesdienste an, die in der Evangelischen Kirche Neulußheim in der St. Leoner Straße 1 gefeiert werden.
  2. Der Kircheninnenraum hat 40 Sitzplätze, je eine Bank muss frei bleiben zwischen Bänken, in denen jemand sitzt. Die Aufgänge zu den Emporen sind gesperrt. Nur die möglichen Liturgen, Ordner und Kirchengemeinderäte, der Organist und die Kirchendienerin haben Zugang zum Altarbereich und der Sakristei. Für diese Personen gibt es eine Handdesinfektionsmöglichkeit in der Sakristei. (Handwaschbecken mit Seife)
  3. Die Kirche kann ab 30 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes nur durch den Seiteneingang mit Rampe durch vorangemeldete Personen betreten werden. Eine Voranmeldung kann telefonisch oder per Mail im Pfarramt erfolgen am Donnerstag zwischen 10-12:00 Uhr. Vorangemeldete Personen sind auf einer Kontaktliste erfasst. Die Türen und Schwingtüren sind in den 30 Min. vor Beginn des Gottesdienstes geöffnet & arretiert (keine Berührungsnotwendigkeit). Mit dem Betreten des Kirchenraumes muss eine persönliche Mund -und Nasenschutzmaske getragen werden. Vor dem Seiteneingang werden die Besucher von einer Person bis zur Höchstzahl von 40 Besuchern entsprechend dem Nutzungsplan eingelassen und auf die Schutzmaskenpflicht hingewiesen. Die Personen werden auf der Kontaktliste abgehakt, ergänzt oder ggbf. geschwärzt bei Nichterscheinen. Im Foyer des Seiteneingangs werden die Besucher von einer weiteren Person aufgefordert, sich die Hände zu desinfizieren. Dafür gibt es dort zwei Handdesinfektionsstationen. Eine weitere Desinfektionsmöglichkeit / Händewaschen gibt es im WC im linken vorderen Eingang. Es erfolgt nochmals die Kontrolle, ob alle Schutzmasken tragen. Eine weitere Person koordiniert die Platzsuche. Solange das Schutzkonzept in Kraft ist, ist keine freie Sitzplatzwahl möglich. Die Laufwege zu den Plätzen sind wie folgt geregelt:

Alle Mittelplätze sind über den Mittelgang zu erreichen. Außenplätze sind über die Seitengänge zu erreichen. Bankreihen mit Säulen sind nicht für zwei Einzelpersonen nutzbar, sondern nur für Hausgemeinschaften. Die Personen, die Plätze vergeben, werden entsprechend geschult und vergeben lamininierte Nummern für die Bänke. Die Bänke sind ebenfalls mit Nummern gekennzeichnet.

  1. Die Abstände von 2 m (Person gedacht als Mittelpunkt eines Kreises mit 2 m Abstand in jede Richtung) zwischen den Gottesdienstbesuchern werden wie folgt eingehalten.

In jeder zweiten Bank können entweder zwei Einzelpersonen, oder eine Hausgemeinschaft sitzen.

4.1 Gottesdienst sonntags: 40 Sitzplätze für Einzelpersonen • oder 20 Sitzplätze für 2 Personen in Hausgemeinschaft oder entsprechend mehr Plätze in je eine Bank für Hausgemeinschaften (gekennzeichnete Bänke, Bänke mit Säulen)

4.2 Taufgottesdienst: s.o.

4.3 Trauung: s.o.

  1. Nach dem Gottesdienst werden die Besucher gebeten, den Kirchenraum zügig durch die

Seitenausgänge und den Hauptausgang zu verlassen. Es wird angesagt, welche Bankreihen zuerst aufstehen und welche folgen.

  1. WC-Nutzung: Der Zugang zum WC darf nur von einer Person (ggf. plus Begleitperson zur Assistenz) genutzt werden. Sollten weitere Personen die Nutzung wünschen, müssen diese im Kirchenraum warten.
  2. Sollten an einem Tag mehr als zwei Gottesdienste gefeiert werden, wird zwischen beiden

Gottesdiensten ein Zeitraum von mindestens drei Stunden eingeplant, in der die Kirche ausreichend gelüftet und desinfiziert werden kann (siehe Hygienekonzept).

  1. Dieses Schutzkonzept wird der Kirchengemeinde in geeigneter Weise bekanntgegeben.
  2. Dieses Schutzkonzept gilt auch für Trauungen und Taufen.
  3. Dieses Schutzkonzept gilt ab dem 30. Mai 2020.
  4. verantwortlich für die Umsetzung dieses Schutzkonzeptes ist der Vorsitzende des

Kirchengemeinderates Christoph Diez und die Person im Stellvertretendenamt (z. Z. Pfarrerin Katharina Garben).