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Demokratie in der Kirche – KGR Wahl 2019

Alle sechs Jahre wählen die Gemeindeglieder einer Kirchengemeinde aus ihrer Mitte Kirchengemeinderäte, die – zusammen mit der Pfarrerin und dem Gemeindediakon – den Kirchengemeinderat als gemeindeleitendes Organ bilden.

Das ist dieses Jahr am 01. Dezember der Fall!

Wir sind sehr froh, bereits neun Kandidaten und Kandidatinnen gefunden zu haben, die sich Ihnen in den folgenden Monaten bei unterschiedlichen Gelegenheiten vorstellen werden. Bis Ende September können noch Kandidierende gemeldet werden.

Der Kirchengemeinderat trifft sich in der Regel einmal im Monat. Er leitet die Kirchengemeinde, berät und entscheidet über geistliche, finanzielle, rechtliche und verwaltungsmäßige Angelegenheiten und trägt die Verantwortung für Verkündigung, Seelsorge und Diakonie. Für seine Aufgaben bildet der Kirchengemeinderat Ausschüsse. Die Mitglieder im KGR bringen sich dort mit dem ein, was sie am besten können und am liebs-ten tun und mit der Zeit, die sie jeweils zur Verfügung stellen können.

Wahlberechtigt für die Wahl der Kirchenältesten in den Ältestenkreis ist jedes Gemeindeglied einer Pfarrgemeinde, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Eine weitere Voraussetzung ist die Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag. Das bedeutet, dass alle Gemeindeglieder, die am 01. Dezember 2003 und früher geboren wurden, bei der allgemeinen Kirchenwahl 2019 wählbar sind. Für die minderjährigen Kandidierenden muss die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegen.

Alle Gemeindeglieder bekommen bis Mitte November ihre Wahlunterlagen zugestellt.

Zur Briefwahl:
Wo kann man den Wahlbrief überall abgeben:

  • Durch Einwurf in den Briefkasten des Pfarramts
  • An mehreren Stellen im Ort (Geschäfte / Kindergärten) werden Wahlbriefkästen (als Urnen) aufgestellt
  • Man schickt den Brief per Post
  • Man gibt den Wahlbrief am Wahltag, also am 01. Dezember 2019, persönlich beim Gemeindewahlausschuss im Gemeindehaus bis 12:00 Uhr ab

Ein paar Grundsätze aus dem Wahlgesetz

  • Die Wahl ist „Allgemein“ – das bedeutet, dass grundsätzlich jedes Mitglied der Evangelischen Landeskirche in Baden wählen darf.
  • Die Wahl ist „Geheim“ – das bedeutet, dass man niemandem erzählen muss, wen man gewählt hat oder irgendjemand einem beim Wählen über die Schulter schauen darf.
  • Die Wahl erfolgt nach dem „Mehrheitswahlrecht“, also die Personen mit den meisten Stimmen sind gewählt.
  • Die Wahl ist „Frei“ – was bedeutet, dass die Wählerinnen und Wähler frei sein müssen in ihrer Wahlentscheidung, niemand darf auf sie Druck ausüben.
  • Die Wahl ist „Gleich“ – das heißt, dass jede Stimme das gleiche Gewicht hat, egal ob jemand arm oder reich ist, ob jemand eine wichtige Position hat oder in der Ausbildung ist.
  • Die Wahl wird als allgemeine Briefwahl durchgeführt. Eine direkte Urnenwahl gibt es nicht mehr.

Katharina Garben