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Einladung zur Wahlversammlung

Es wird herzlich eingeladen zur Wahlversammlung am Sonntag, den 1. Advent (30.11.2025) um 11.00 Uhr nach dem Hauptgottesdienst im Evangelischen Gemeindehaus, St. Leoner Straße 1.

Am 1. Advent, 30.11.2025 finden in der Evangelischen Landeskirche in Baden die Kirchenwahlen statt. In allen Gemeinden werden dabei die Kirchenältesten gewählt. In der
HoRAN-Region findet die Kirchenwahl als Teilortswahl in den vier Kirchengemeinden
Hockenheim, Reilingen, Altlußheim und Neulußheim statt, die sich zur Evangelischen
Kirchengemeinde „HoRAN“ vereinigt haben. In den vier Teilorten werden je vier
Kirchenälteste gewählt, die dann den Kirchengemeinderat der am 01.01.2026 entstehenden Kirchengemeinde „HoRAN“ bilden.

Bei den Kirchenwahlen entscheiden die Mitglieder, wer ihre Gemeinde in den kommenden
sechs Jahren leiten soll. Kirchenälteste arbeiten dabei eng mit der Pfarrerin und/oder dem
Pfarrer und ggf. mit dem Diakon bzw. der Diakonin der Dienstgruppe HoRAN zusammen. Ihre Aufgaben umfassen eine Vielzahl von Themen wie Gemeindeleben, Kinder- und Jugendarbeit, Diakonie und Seelsorge sowie kulturelle Angebote. Auch um Kooperationen, Finanzen und Gebäude kümmert sich der Ältestenkreis. Kirchenälteste spielen somit eine entscheidende Rolle bei der Förderung des Gemeindelebens.

Ausweislich der Wahlvorschlagsliste kandidieren im Teilort Neulußheim:

Miriam Eisenmann, 60, Projektmanagerin
Jessica Marsh, 36, Fachjuristin
Katharina Thorn, 59, Biowissenschaftliche Dokumentarin
Dr. Ralf Wagner, 60, Konservator

Die Wahl erfolgt in einer öffentlichen Wahlversammlung. Wählen kann jedes
Gemeindemitglied, das am Tage der Wahl das 14. Lebensjahr vollendet hat und im
Wahlverzeichnis eingetragen ist. Das Gemeindemitglied kreuzt die Namen der
Vorgeschlagenen, die es wählen will, an oder kennzeichnet die Namen in eindeutiger Weise. Es darf so viele Namen ankreuzen, wie Kirchenälteste zu wählen sind. Stimmenhäufung ist unzulässig.

Im Anschluss an die Wahlversammlung besteht noch bis 15.00 Uhr die Möglichkeit zu wählen. Damit ist eine Stimmabgabe auch Gemeindemitgliedern eröffnet, die zum Zeitpunkt der Wahlversammlung verhindert sind.

Daneben gibt es die Möglichkeit, formlos einen Antrag auf Briefwahl zu stellen. Sie erhalten
dann vom Pfarramt Briefwahlunterlagen. Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel
muss spätestens bis 29. November 2025 im Pfarramt eingegangen sein. Die Abgabe des
Wahlbriefes ist auch während der Wahlversammlung möglich.

Die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in
Baden können Sie über die Rechtssammlung online (www.kirchenrecht-baden.de) oder beim Pfarramt während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen.

Neulußheim, den 12.11.2025
Der gemeinsame Wahlausschuss HoRAN
Hanni Schneider

Einladung zur Wahlversammlung (PDF-Download)